Eine Aufbahrung zu Hause ist in Deutschland grundsätzlich möglich. Die genauen Vorschriften, etwa zu Fristen und Anforderungen, klären wir für Sie.
Bei einer Aufbahrung zu Hause nehmen Angehörige in der vertrauten Umgebung Abschied – nicht in einer Trauerhalle oder in den Räumen eines Bestattungsunternehmens, sondern dort, wo das Leben des Verstorbenen stattgefunden hat. Man spricht auch von einer privaten Aufbahrung.
Die Aufbahrung im Bestattungsunternehmen folgt in der Regel festen Besuchszeiten und einem vorgegebenen Rahmen. Bei der privaten Aufbahrung bestimmt die Familie den Rhythmus selbst: Sie entscheidet, wann und in welchem Kreis der Abschied stattfindet, und kann sich so viel Zeit nehmen, wie sie braucht.
Häufig wird dabei an das Wohnzimmer gedacht. Ebenso möglich ist eine Aufbahrung auf dem Grundstück der Familie – etwa in einem eigens dafür bereitgestellten Raum, der das Wohnhaus bewusst unberührt lässt.
Die Aufbahrung eines Verstorbenen bei den Angehörigen zu Hause ist grundsätzlich erlaubt. In unserer mobilen Abschieds-Residenz kann der Verstorbene in gewohnter und vertrauter Umgebung aufgebahrt werden, damit Sie, Ihre Familie, Freunde und Nahestehende in Ruhe diskret Abschied nehmen können.
Mit einer geeigneten Kühlung und der einzigartigen Ausstattung der Abschieds-Residenz wird die Aufbahrung würdevoll und hygienisch möglich. In der Regel ist dies für ein bis zwei Tage nach dem Tod unproblematisch. Eine längere Aufbahrung kann je nach Bundesland und örtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig sein.
So bleibt der letzte Weg nicht anonym oder fremd, sondern findet dort statt, wo Liebe, Ihre Erinnerungen und Geborgenheit waren: zu Hause bei Ihnen.
In einem vertraulichen Gespräch klären wir Ihre Wünsche und die Voraussetzungen vor Ort. Auf Wunsch findet das Gespräch bei Ihnen zu Hause statt.
Ist der Verstorbene nicht zu Hause verstorben, überführen wir ihn mit aller Sorgfalt, Diskretion und Würde in unsere Abschieds-Residenz auf Ihrem Grundstück.
Unsere eigens bereitgestellte Abschieds-Residenz ist Ihr Rückzugsort auf eigenem Grundstück, der die Wohnräume ganz bewusst unberührt lässt.
Die zulässige Dauer richtet sich nach dem Recht des Bundeslandes. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die Familie, wann und wie lange sie Abschied nimmt.
Für eine würdevolle Aufbahrung über mehrere Tage ist eine zuverlässige, gleichmäßige Kühlung entscheidend. Diese bietet unsere Abschieds-Residenz durch zwei verschiedene Bereiche: Der Bereich der Abschiednahme ist separiert und gekühlt, Ihr Bereich ist Ihre Lounge in unserer mobilen Residenz.
Nach der Aufbahrung wird der Verstorbene zur Trauerfeier und Bestattung begleitet – dies kann die geplante Erdbestattung oder die mit Ihnen geplante Feuerbestattung sein, selbstverständlich abgestimmt auf Ihre Wünsche. Wie der Abschied danach gestaltet werden kann, zeigen wir unter Trauerfeiern gestalten.
Wir stellen Ihnen zu Hause unsere Abschieds-Residenz zur Verfügung – unser mobiles Bestattungshaus. Die autarke Residenz wird von unserer G-Klasse auf Ihr Grundstück oder an einen behördlich genehmigten Wunschort gebracht. Sie ist mit edlen Naturmaterialien, einem Lichtkonzept und einer integrierten High-End-Kühlung ausgestattet und besteht aus einem Raum des Abschieds für die Aufbahrung und einer angrenzenden Lounge der Erinnerung.
Die Residenz steht auf dem Privatgrundstück der Familie, nicht in den Wohnräumen. So bleibt das Wohnhaus frei von der Schwere des Todes, und der Abschied ist dennoch ganz nah. Es gibt keine festen Besuchszeiten; die Tür zwischen Aufbahrungsraum und Lounge lässt sich bewusst schließen, damit Angehörige Abstand finden können, ohne die Residenz zu verlassen.
Ergänzt wird sie durch unsere mobile Planungs-Lounge, in der Formalitäten diskret koordiniert werden, sowie eine lautlose, würdevolle Logistik. Die Einzelheiten finden Sie unter Leistungen; unsere Haltung beschreiben wir in der Philosophie. Einen Überblick über das gesamte Angebot gibt die Startseite.
Die Residenz vor dem Zuhause der Familie
Eine private Aufbahrung eignet sich für Familien, die den Abschied im eigenen Rhythmus und im geschützten Kreis gestalten möchten – ohne feste Besuchszeiten und ohne die Atmosphäre eines klassischen Bestattungshauses.
Sie kann sinnvoll sein, wenn Diskretion wichtig ist, wenn viele Angehörige oder Freunde zu unterschiedlichen Zeiten Abschied nehmen möchten oder wenn Nähe zum gewohnten Umfeld Trost spendet. Ob sie für Ihre Familie die richtige Form ist, besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die zulässige Dauer richtet sich nach dem Bestattungsrecht des jeweiligen Bundeslandes und kann sich von Region zu Region unterscheiden. Bei der Aufbahrung in unserer mobilen Abschieds-Residenz sind wir bis zur geplanten Trauerfeier, maximal 10 Tage, an Ihrer Seite – sofern die Vorgaben vor Ort dies zulassen. Wir klären die für Ihren Wohnort geltenden Regelungen gemeinsam mit Ihnen.
Ob und in welchem Umfang ein Bestattungsunternehmen einzubinden ist, ergibt sich aus dem Bestattungsrecht des Bundeslandes. In der Praxis ist professionelle Begleitung bei Überführung, Kühlung und Formalitäten ratsam. Wir übernehmen diese Aufgaben und stimmen die behördlichen Vorgaben für Sie ab.
Grundsätzlich ja, die Voraussetzungen regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Viele Familien möchten das eigene Wohnhaus jedoch nicht mit der Schwere des Todes belasten. Deshalb stellen wir unsere Abschieds-Residenz auf Ihrem Grundstück auf, getrennt von den Wohnräumen und dennoch in unmittelbarer Nähe.
Eine würdevolle Aufbahrung über mehrere Tage setzt eine zuverlässige, gleichmäßige Kühlung voraus. Unsere mobile Abschieds-Residenz ist dafür mit einer integrierten, leisen High-End-Kühlung ausgestattet. Die Angehörigen müssen sich um die technischen Details nicht kümmern.
Die Kosten hängen von Ihren Wünschen, dem Ort und dem Umfang der Begleitung ab und lassen sich nicht pauschal beziffern. Wir besprechen die Kostennote persönlich und vertraulich mit Ihnen – nehmen Sie dafür gerne Kontakt zu uns auf.
Neben dem eigenen Grundstück ist auch ein behördlich genehmigter Wunschort denkbar. Welche Orte in Frage kommen, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Kommune ab. Wir beraten Sie dazu individuell und stimmen alles mit den zuständigen Stellen ab.
Möchten Sie mehr über die Aufbahrung zu Hause erfahren? Schreiben Sie uns – diskret und unverbindlich. Wir beraten Sie zu den Regelungen Ihrer Region. Per E-Mail erreichen Sie uns unter info@bestendexclusiv.de.
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